Private Krankenversicherung (PKV) – Einmal privat, immer privat?
Ein privat krankenversicherter Student, der sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hat befreien lassen, kann auch nach einem Studienabbruch und der Aufnahme eines neuen Studiums in einer anderen Fachrichtung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Das hat das Sozialgericht Trier mit Urteil vom 16. Februar 2011 entschieden (Az.: S 5 KR 119/10).