PKV NEWS – Sozialversicherung – Steuererklärung 2010
PKV NEWS – Sozialversicherung – Steuererklärung 2010
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss bei der Steuererklärung 2010 gut aufpassen: Das Finanzamt könnte durchschnittlich 1000 Euro zu viel von den etwa 4,5 Millionen Betroffenen verlangen.
Von Manfred Schäfers
Zigtausenden Arbeitnehmern droht ein zu hoher Steuerbescheid für 2010, wenn sie nicht aufpassen und ungeprüft die Zahlen aus den Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber in die Steuerformulare übertragen. Die Rede ist von durchschnittlich 1000 Euro, die das Finanzamt von denen zu viel verlangen könnte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums knapp 4,5 Millionen Menschen.
Das Bundesfinanzministerium hat den Arbeitgebern empfohlen, die Lohnsteuerbescheinigung 2010 zu korrigieren, „wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint“. Arbeitgeber, Steuerberater und Lohnbüros fürchten den zeitlichen und finanziellen Mehraufwand – den ihnen die Finanzverwaltung mit unklaren Vorgaben eingebrockt hat. Man gehe daher davon aus, dass Finanzämter die notwendigen Korrekturen übernähmen, hieß es bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Knapp 3600 Euro könnten zu viel besteuert werden
Betroffen können alle sein, die mehr als 45.000 Euro im Jahr verdienen. Wie das auf die Arbeit von Steuerberatern spezialisierte Software-Unternehmen Datev berechnet hat, geht es damit um knapp 3600 Euro, die möglicherweise zu viel besteuert werden. Wie sich das letztlich auf die Steuerlast auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Ein lediger Arbeitnehmer, der 60.000 Euro verdient, könnte etwa 1600 Euro zu viel Steuer zahlen, wie dem interaktiven Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen ist. Der Fehler betreffe nur den Entgeltbescheid, nicht die Lohnsteuerabführungen des vergangenen Jahres, hob Datev-Sprecher Peter Willig auf Nachfrage hervor.
Die Betroffenen können aus diesem Grund nicht auf eine Erstattung hoffen, sondern müssen darauf achten, dass sie nicht fälschlicherweise nachzahlen müssen. Das Tohuwabohu betrifft nur das Jahr 2010. Seit vergangenem Jahr werden die Krankenversicherungsbeiträge weit mehr als früher steuerlich berücksichtigt.
Datev und SAP weisen jede Schuld von sich
Die Gesellschaften wie Datev und SAP, die für die Arbeitgeber die Programme für das Ausfüllen der Entgeltbescheide schreiben, verweisen auf die Vorgaben der Finanzverwaltung. Es sei nur um den Arbeitnehmerbeitrag gegangen. „Es gab keine Unklarheit, kein Interpretationsbedürfnis“, sagte der Datev-Sprecher. Alle Anwender hätten die Vorgabe auch gleich verstanden, hätten daher in den entscheidenden Zeilen 25 und 26 nur den Arbeitnehmeranteil bescheinigt. Doch weil die Finanzverwaltung in ihren Programmen den Arbeitgeberanteil nochmals abzieht, wird damit der Vorsorgeaufwand im Ergebnis zu niedrig ausfallen.
Das Bundesfinanzministerium hält rechtfertigend dagegen, man habe im BMF-Schreiben vom 23. August 2010 klargestellt, dass der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers in den Zeilen 25 und 26 zu bescheinigen sei, also die Arbeitgeberzuschüsse nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen seien. In Zeile 24 sei dieser Arbeitgeberanteil nochmals als Korrekturposten auszuweisen.
Dem Arbeitnehmer kann die Schuldfrage egal sein. Für ihn ist es wichtig, dass die Beiträge richtig ausgewiesen werden, damit das Finanzamt nicht einen zu geringen Betrag berücksichtigt. Vergangenes Jahr betrug der Satz für die Krankenversicherung 14,9 Prozent. Beiträge wurden bis zu einem Einkommen von 45.000 Euro erhoben. So kommt man auf höchstens 6705 Euro, die normalerweise der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an die Krankenkasse überweist. Wenn der mehr als 45.000 Euro verdient und in Zeile 25 eine andere Zahl steht, dann droht etwas schiefzulaufen, was teuer werden kann.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2011.
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