PKV – Privatversicherte können beim Arzt leer ausgehen
Privaten Krankenversicherung (PKV) – Privatversicherte können beim Arzt leer ausgehen
Zehntausenden Krankenversicherten kann eine Behandlung verweigert werden, weil die Verträge zwischen Kassen und Ärzten fehlen.
Wegen fehlender Verträge zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärzten droht Zehntausenden Versicherten im Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Ablehnung einer ärztlichen Behandlung. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion. So haben etwa momentan nur 4 von bundesweit 17 der für die Versorgung zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen entsprechende Verträge mit Ärzten geschlossen oder Regelungen in ihren Satzungen umgesetzt. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums räumte auf Anfrage ein, dass Behandlungen „im Einzelfall“ zwar verweigert würden, mit einem massenhaften Problem rechne man aber nicht.
Manch ein Mitglied der privaten Krankenversicherung könnte in einer Arztpraxis nicht behandelt werden, es fehlen die Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Die Kassenärztlichen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind laut Gesetz verpflichtet, die Versorgung der Patienten durch Verträge mit zugelassenen Ärzten sicherzustellen. Der Basistarif war von der PKV im Zuge einer Gesetzesänderung für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen eingeführt worden, um einen Wechsel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV zu ermöglichen – bei theoretisch gleicher Versorgungsleistung wie in der GKV. Doch während GKV-Versicherte vom Arzt auch ohne Notfall behandelt werden müssen, besteht diese Verpflichtung gegenüber Privatpatienten auch im Basistarif ohne entsprechende Regelungen durch die KVen und KZVen nicht.
Dabei wird die PKV in besonderer Weise von den Steuerzahlern unterstützt. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom Januar erhält die PKV für bedürftige Versicherte wie etwa Hartz-IV-Empfängern den fehlenden Beitrag von den Jobcentern voll erstattet – in der Regel bis zu 290 Euro. Die GKV bekommt dagegen pro bedürftigem Versicherten lediglich 130 Euro Zuschuss – dennoch sind die Vertragsärzte gegenüber GKV-Patienten zur Behandlung verpflichtet.
ach Angaben der Bundesregierung waren zum Jahresende 2010 rund 21.000 Personen im PKV-Basistarif versichert, 6900 von ihnen galten als hilfebedürftig und müssen den halben Beitragssatz zahlen.
Die Linke-Gesundheitsexpertin Martina Bunge nannte die Zustände einen „Skandal“. Hier sei der Gesetzgeber gefordert: „Die Bundesregierung schaut tatenlos zu, wie Tausende Bürgerinnen und Bürger schlecht versorgt werden. Hier muss gesetzlich nachgebessert werden.“
SPD-Gesundheitsexpertin Elke Ferner kritisierte: „Der Steuerzahler muss eine Deckungslücke in der PKV schließen helfen, aber die PKV unternimmt nichts, damit die KVen die Behandlung dieser bedürftigen Versicherten sicherstellen.“ Ein Sprecher der PKV betonte hingegen, es sei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen „freigestellt, wie sie diesen Sicherstellungsauftrag erfüllen. Es gibt hier keine Verträge mit der PKV.“
Im Bundesgesundheitsministerium sieht man gegenwärtig keinen Handlungsbedarf. Ein Sprecher sagte auf dapd-Anfrage, es gebe „keinen rechtsfreien Raum“ bei der Versorgungs-Sicherstellung. Zwar seien „Einzelfälle bekannt“, in denen PKV-Basistarifversicherten die Behandlung verweigert worden sei. Man glaube aber „nicht, dass Tausende“ davon betroffen seien. In jedem Fall sei es rechtlich nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Versorgung zu gewährleisten, sondern die von KVen und KZVen.
Quelle: WeltOnline
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