Nachzahlung der Lebensversicherung bei Kündigung
Massive Abschläge bei Kündigung einer Lebensversicherung müssen nicht hingenommen werden. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass dies oftmals ungesetzlich ist. Capital 26.01.2010Massive Abschläge bei Kündigung einer Lebensversicherung müssen nicht hingenommen werden. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass dies oftmals ungesetzlich ist. Versicherten rät die Verbraucherzentrale ihre Ansprüche anzumelden. Die Ansprüche auf Rückzahlung sollten gegenüber dem Versicherer schriftlich geltend gemacht werden. Da die Versicherer versuchen werden die Nachzahlungen zu verweigern sollten Verbraucher hartnäckig bleiben.Capital 26.01.2010http://www.capital.de/finanzen/versicherung-vorsorge/100027779.htmlInformationen zu Sofortrente Entnahmeplan Beteiligungen Tagegeldhttp://www.vergleich-sofortrente.de