Den richtigen Finanzberater finden
viele Berater von Banken, Versicherungen oder Bausparkassen interessieren sich oft nur für Ihre Provisionen und beraten Kunden deswegen schlecht. Wirklich unabhängig beraten kann nur, wer von Kunden für die Beratung je nach Aufwand bezahlt wird, ohne dass am Ende ein bestimmtes Produkt verkauft werden muss. Aber was versteht man unter Honorarberatung.
Gesetzlich ist der Begriff Honorarberatung noch nicht geregelt, jedoch hat der Bundestag im Frühjahr 2013 das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente verabschiedet (Honoraranlagenberatungs- Gesetz). Das Ministerium sieht darin einen wichtigen Schritt Alternativen zur provisionsbasierten Beratung im Finanzbereich zu etablieren. Der Versicherungsbereich bleibt bei diesem Gesetz vorerst ausgeklammert. Ein Grund dafür ist unter anderem der unter den Versicherungen kaum vorhandene Markt für Nettotarife (provisionsfrei kalkulierte Tarife) und die damit eingeschränkte Auswahlmöglichkeit der Verbraucher. Derzeit arbeiten in Deutschland etwa 1.700 Honorarberater auf Honorarbasis, im Versicherungsbereich sind nach Paragraph 34 e GewO ca. 180 Versicherungsberater registriert, diese dürfen Versicherungen vermitteln dafür aber keine Provisionen vom Anbieter entgegennehmen.
Die Vermittlung von Versicherungen gegen Honorar hat sich bisher in Deutschland noch nicht durchgesetzt, den 180 registrierten Versicherungsberatern stehen ca. eine viertel Million Versicherungsvermittler und ca. 37.000 Makler gegenüber. Es ist schon verwunderlich dass die Versicherungsberatung gegen Honorar gerade bei Altersvorsorgeprodukten nicht öfter in Anspruch genommen wird da gerade bei Rentenversicherungen mit hohen Beitragssummen ein Honorar günstiger ist als die Zahlung der bereits einkalkulierten Vermittlungsprovision. Ebenso ist der Finanzberater im Bereich der Geldanlage günstiger, wenn es um die Investitionen größerer Geldbeträge geht. Die Kosten für einen Finanzberater auf Honorarbasis betragen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro die Stunde. Bei einer Investition von zum Beispiel 100.000 in einem Investmentfonds werden ca. 4-5 % Gebühren in Form des Ausgabeaufschlages fällig. Der Finanzberater auf Honorarbasis benötigt für die Beratung in etwa 4-5 Stunden, was einem Honorar von 500-1500 € entspricht. Ist es dem Finanzberater nicht möglich Ihre gewünschte Investition kostenfrei in den gewünschten Fonds auszuführen werden alle Provisionszahlungen an den Finanzberater dem Kunden ausgezahlt. Dem Kunden entstehen nur Kosten für das vereinbarte Honorar.
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