Arbeitnehmersparzulage – vermögenswirksamen Leistungen nutzen
Arbeitnehmersparzulage – Wer den Cent nicht ehrt
Viele Berufstätige lassen die vermögenswirksamen Leistungen links liegen – und verzichten damit auf geschenktes Geld vom Arbeitgeber.
von Nikolaus Hammerschmidt
Vermögenswirksame Leistungen?
Klingt nach kleiner Münze, nach Arbeitnehmersparzulage und viel Bürokratie. Doch das ist höchstens die halbe Wahrheit. Zwar ist richtig, dass sich mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) keine Millionen scheffeln lassen, und eine zusätzliche Förderung vom Staat erhalten nur Geringverdiener, die auf höchstens 20.000 Euro im Jahr kommen. Doch andererseits sind die VL schnell und problemlos verdientes Geld. Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Darum ist rätselhaft, warum sich viele das Zubrot ohne Not entgehen lassen.
Wie viele vermögenswirksame Leistungen einem Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Bis zu 40 Euro schießt der Arbeitgeber Monat für Monat zu. Das Geld steht keineswegs nur Geringverdienern zu, sondern auch vielen leitenden Angestellten, Beamten oder Soldaten. Dennoch nehmen in Deutschland Schätzungen zufolge nur rund 60 Prozent der 23 Millionen Berechtigten vermögenswirksame Leistungen in Anspruch – und es werden Jahr für Jahr weniger.
Die Zahl der VL-Investmentfondsverträge ist seit 2008 um rund zehn Prozent auf etwa 3,5 Millionen gesunken, zeigt eine Auswertung des Fondsverbands BVI. Die Zahl der VL-Bausparverträge liegt zwar immer noch bei rund zehn Millionen, es werden aber immer weniger neue Konten eröffnet: 2008 kamen noch rund 790.000 VL-Verträge dazu, 2010 waren es nur noch 665.000, hat der Verband der Privaten Bausparkassen ermittelt.
Mittel für die betriebliche Altersvorsorge
Dafür gibt es zwar Gründe: Zum Beispiel werden die vermögenswirksamen Leistungen immer häufiger im Rahmen von Tarifverträgen in Mittel für die betriebliche Altersvorsorge umgewidmet. Viele Arbeitnehmer lassen das Gratisgeld aber auch aus Unwissenheit liegen. Berechtigte Sparer wählt er ein passendes Anlageprodukt aus, schließt mit dem Produktanbieter einen Vertrag ab und benachrichtigt seinen Arbeitgeber. Der führt die Mittel zwar auf der Lohnabrechnung auf, führt das Geld aber gleich an den Produktanbieter ab. Der Arbeitnehmer kann freiwillig eigenes Geld einschießen.
Beschäftigten steht für vermögenswirksame Leistungen eine Vielzahl von Anlageformen zur Verfügung. Neben Aktienfonds und Bausparverträgen können sie Banksparpläne oder Lebensversicherungen wählen. Selbst die Tilgung eines Immobilienkredits kommt infrage. In der Metall- und Elektrobranche fließt das Geld seit 2006 in die betriebliche Altersvorsorge.
Teil 2: Das Warten kann sich lohnen
Wer auf eine kurzfristige Ausschüttung hofft, wird allerdings enttäuscht. Erst nach Ablauf des VL-Vertrags kann der Arbeitnehmer auf das Ersparte zugreifen. Im Falle eines Aktienfonds oder Bausparvertrags wären das sieben Jahre. Eine Ausnahmeerlaubnis wird nur in Härtefällen erteilt, etwa wenn der Ehepartner stirbt oder der Arbeitnehmer mit Langzeitarbeitslosigkeit kämpft.
Das Warten kann sich allerdings lohnen.
Wer 30 Jahre lang jeden Monat 40 Euro vom Chef in einen Aktienfondssparplan für deutsche Standardwerte einzahlen ließ, hat per Ende 2010 trotz der jüngsten Aktiencrashs im Schnitt 51.500 Euro auf dem Konto – bei Einzahlungen von 14.400 Euro, wie aus Statistiken des Fondsverbands BVI hervor geht.
Niels Nauhauser, Finanzfachmann von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, rät Anlegern, auch für VL-Verträge Direktbanken oder Fondsvermittler im Internet zu nutzen, um Ausgabeaufschläge zu vermeiden oder zu reduzieren. Bausparern, die Wert auf den Darlehensanspruch legen, empfiehlt er, die Bausparsumme auf 5000 Euro zu begrenzen. „Das hält die Kosten gering, weil die Abschlussgebühr meist ein Prozent der Bausparsumme beträgt“, so der Finanzexperte.
Mitnehmen sollten Berufstätige die Zulage in jedem Fall, sind sich Experten einig. „In vielen Fällen übernimmt der Chef den Sparbetrag sogar ganz“, sagt ein BVI-Sprecher. „So erfolgt ein Vermögensaufbau quasi zum Nulltarif.“ Verbraucherschützer Nauhauser stimmt zu: „Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Sozialleistungen. Arbeitnehmer sollten sich das nicht entgehen lassen.“
Quelle: Financial Times Deutschland
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