Sofortrente News – Steuererklärung 2010
Sofortrente News – Steuererklärung 2010
Steuererklärung 2010 – So holen Sie Ihr Geld zurück
Einen Vorteil können Versicherte in der Steuererklärung 2010 ausnutzen: Das Finanzamt erkennt die Beiträge für die Basisversorgung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe an. Viele Steuerzahler haben deshalb vergangenes Jahr schon weniger Lohn- oder Einkommensteuer an das Finanzamt gezahlt. Rentner, Selbstständige und einige privatversicherte Arbeitnehmer erhalten die Steuerersparnis dagegen oft erst bei der Jahresabrechnung. Besonders lohnt sich die Angabe in der Steueränderung für privat versicherte Familien. Sie erhalten von ihren Abzügen und Steuern mehr zurück. Denn auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder bringen Steuerersparnisse.
Bis zu 3850 Euro abziehen
Bei einem Jahresbruttolohn von 45.000 Euro – das ist die Versicherungshöchstgrenze – können Arbeitnehmer Basisbeiträge für die Krankenversicherung bis maximal 3412,80 Euro absetzen und für die Pflegeversicherung bis zu 438,75 Euro (ohne Kinder 551,25 Euro). Für einen Arbeitnehmer mit Kindern sind das zusammen rund 3852 Euro und für einen Arbeitnehmer ohne Kinder 3964 Euro.
Keine Steuerersparnis mehr
Viel mehr als die Beiträge für die medizinische Basisversorgung können Berufstätige in der Regel nicht als Sonderabgaben absetzen. Die Beiträge für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens und Arbeitslosenversicherung wirken sich meisten nicht mehr steuersparend aus. Nur wenn Arbeitnehmer weniger als 1900 Euro für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben, erkennt das Finanzamt auch andere Versicherungsbeiträge an. Bei Selbstständigen liegt die Grenze bei 2800 Euro.
Mehr Geld für Unterhalt anerkannt
Steuerzahler, die an bedürftige Verwandte oder Lebensgefährten Unterhalt zahlen, profitieren in der Steuererklärung 2010 mehr als bisher: Das Finanzamt erkennt vom Unterhalt erstmals bis zu 8004 Euro (früher 7680 Euro) als außergewöhnliche Belastung an. Studieren Kinder, können Eltern neuerdings ihre Einkommensteuer zusätzlich drücken, wenn sie die Beiträge für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Das Finanzamt erkennt ihre Kosten als außergewöhnliche Belastung an.
Tipp: Ist die Höchstgrenze von 8004 überschritten, sparen Sie zusätzlich mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen des Unterstützten Steuern, wenn diese noch nicht berücksichtigt sind.
- Alle Steuerzahler: Setzen Sie im Mantelbogen zur Steuererklärung Posten wie Kirchensteuern, Spenden und Löhne für Handwerker oder Reinigungskräfte im Haushalt ab. Damit sparen Sie ganz leicht Steuern.
- Versicherte: Schöpfen Sie die neuen Steuervorteile für Kranken- und Pflegeversicherte aus. Das lohnt sich besonders wenn Sie Rentner, Selbstständiger oder privatversicherter Arbeitnehmer mit Familie sind, denn Ihre Beiträge hat das Finanzamt noch nicht ausreichend berücksichtigt.
- Unterhaltszahler: Rechnen Sie mehr Unterhalt ab, wenn Sie 2010 Verwandte, Lebensgefährten oder den Ex-Ehepartner unterstützt haben. Jetzt gelten neue Höchstbeträge.
- Formulare: Besorgen Sie sich die Formulare für die Steuererklärung beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfin.de. Für die Abrechnung am PC gibt es gratis das Programm der Finanzverwaltung unter www.elsterformular.de.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz hilft, die Steuerersparnis Pi mal Daumen zu berechnen. Er gibt an, wie viel Steuern für den letzten Euro des zu versteuernden Einkommens fällig werden. Je nach Höhe des persönlichen Einkommens sind das zwischen 14 und 45 Prozent. Wer mehr versteuern muss als den Grundfreibetrag, zahlt für jede 100 Euro mehr Einkommen zwischen 14 und 45 Euro Steuern. Das heißt im Gegenzug, dass er so viel Steuern sparen kann, wenn sein Einkommen durch höhere Abzüge sinkt.
Quelle: Manager Magazin
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