Sofortrente news | Neue Regelungen für Fondspolicen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt ab dem 1. Juli 2010 neue Anforderungen an private Rentenversicherungen und Sofortrente.
Die Änderungen betreffen insbesondere fondsgebundene Tarife. So bleibt die steuerlich begünstigte Stellung künftig nur noch erhalten, sofern in hinreichender Form ein biometrisches Risiko abgedeckt wird. Dies ist gewährleistet, indem der Versicherer schon bei Vertragsbeginn mittels eines verbindlichen Umrechnungsfaktors (Fondspolice, britische LV) oder eines konkreten Geldbetrags (klassische Rentenversicherung , Sofortrente, Individualrente ) eine garantierte Leibrente zusagt.
Übergangsfristen für bestehende Verträge
Verträge, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. Juni 2010 geschlossen wurden, unterliegen einer Übergangsregelung. Hier ist es ausreichend, wenn der Versicherer zu Vertragsbeginn hinreichende Grundlagen für die Kalkulation der Rente zusagt hat
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