Höchstrechnungszins für Lebensversicherung wird erhöht
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) senkt den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 01.01.2012 auf 1,75%. Das gab das Ministerium heute in Berlin bekannt.
„Wir hatten uns für eine moderate Anpassung des Höchstrechnungszinses auf 2,0% ausgesprochen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. „Aufgrund des deutlichen Zins- und Inflationsanstiegs in jüngster Zeit sowie einer möglichen weiteren Zinsnormalisierung dank der positiven Konjunktur hätte das vollkommen ausgereicht. An der Attraktivität der Lebensversicherung wird sich aber auch durch die jetzt beschlossene Absenkung des Höchstrechnungszinses nichts ändern“, so von Fürstenwerth.
Für Bestandskunden ändert sich nichts
Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses betrifft nur Verträge, die ab dem 01.01.2012 neu abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich nichts. Für sie gelten weiterhin die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.
Rentabilität der Lebensversicherung mehr als Höchstrechnungszins
Der sogenannte Garantiezins bestimmt nur einen Teil der tatsächlichen Ablaufleistungen und entscheidet nicht darüber, wie rentabel eine Lebensversicherung tatsächlich ist. Die Gesamtverzinsung in der klassischen Lebensversicherung liegt aktuell im Branchenschnitt bei rund 4,8%. Sie setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dem Höchstrechnungszins, der bestimmt, um wie viel der Leistungsanspruch eines Vertrages in jedem Jahr mindestens verzinst wird – und das unabhängig von der Kapitalmarktsituation.
- Den laufenden Überschüssen (z. B. Direktgutschrift und laufende Zinsüberschussbeteiligung), die jährlich dem Vertrag gutgeschrieben werden. Auch sie werden fortan weiterhin mindestens mit dem Rechnungszins verzinst. Die laufenden Überschüsse liegen derzeit durchschnittlich bei rund 4,1%.
- Den Schlussüberschüssen, also dem Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern erst bei Ablauf erbracht wird.
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